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Vollständige Abschreibung von Computern geplant

Veröffentlicht am 27.01.2021

Nach dem Beschluss einer Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zufolge, sollen die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung künftig im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung steuerlich vollständig abgeschrieben werden können. Dies soll rückwirkend zum 01.01.2021 gelten.

Die Umsetzung der Regelung soll (untergesetzlich) per BMF-Schreiben erfolgen.

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