Surkus & Schulte PartGmbB
Ihre Steuerberatungskanzlei in Hamburg-Winterhude
Wir sind Ihre Steuerberatungskanzlei mit angeschlossener Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg-Winterhude. Unser Anspruch ist eine bedarfsgerechte Beratung unserer Mandantinnen und Mandanten: Wir beraten Sie als mittelständisches Unternehmen, als Einzelkaufleute, Freiberufler, Selbstständige und ebenso als Privatperson in allen steuerlichen Belangen. Mit unserer angeschlossenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Albis Revision GmbH besitzen wir zudem die Kompetenz und Expertise, Sie auch mit einem erweiterten Blickfeld in unternehmerischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
Zusammen mit unserem Team ist uns eine transparente Kommunikation auf Augenhöhe wichtig, damit wir uns bestmöglich Ihrem Mandat widmen können.
Unser Versprechen: Persönlich oder digital stehen wir zuverlässig in direktem Kontakt zu Ihnen! Lernen wir uns kennen.
Ihre Katharina Herrmann & Katrin Pfülb
Unsere Leistungen
Steuerberatung
Mit bedarfsgerechter aktiver Beratung haben wir Ihre Steuervorteile im Blick. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind selbstverständlich.
Buchführung und Jahresabschluss
Durch eine gewissenhafte Buchführung dokumentieren wir Ihr wirtschaftliches Ergebnis als Basis für Ihre zukunftsorientierte Planung.
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung ist ein Teil der Finanzbuchhaltung und damit ein Element unserer vollumfänglichen Betreuung für Sie.
Wirtschaftliche Beratung
Wir analysieren Ihren Status Quo und entwickeln mit Ihnen eine Planungsgrundlage, auf der Sie Ihre wirtschaftlichen Entscheidungen treffen können.
Aktuelle Steuernachrichten
Was ist neu im September 2026?
Strengere Regeln für die Bewerbung „umweltfreundlicher“ Produkte, ein moderneres Steuerberatungsrecht sowie ein Alkoholverbot an Bahnhöfen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Neure ...
Mehr lesenKindergeld nach dem Abitur - So bleibt der Anspruch erhalten
Mit dem Abitur in der Tasche beginnt für viele junge Erwachsene ein neuer, aufregender Lebensabschnitt. Ob Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst – die Möglichkeiten sind vielfältig. Den Sch ...
Mehr lesenDas Familienheim in der Erbschaftsteuer: Begriff des begünstigten Vermögens
Das Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen, wenn der Elternteil vor de ...
Mehr lesen